Die Pflegeversicherung zählt als ein Zweig der Sozialversicherung zu den gesetzlichen Pflichtversicherungen.
Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die der jeweiligen Krankenversicherung angegliedert sind. Jeder Bürger hat aufgrund dieser Versicherungspflicht umgekehrt einen Anspruch aus der Pflegeversicherung. Leistungen werden bei einer festgestellten Pflegebedürftigkeit monatlich gezahlt. Die drei Pflegestufen werden in die erhebliche, die schwere und in die schwerste Pflegebedürftigkeit unterteilt. Die Pflegestufe Null gilt als eine Vorstufe der ersten Pflegestufe für Demenzkranke, geistig und psychisch Behinderte mit einer deutlich eingeschränkten Alltagskompetenz. Die Pflege selbst wird in die ambulante, in die teilstationäre sowie in die vollstationäre Pflege gegliedert.
Die Situation in der gesetzlichen Pflegeversicherung ähnelt sehr stark der in der gesetzlichen Rentenversicherung. In beiden Sozialversicherungszweigen sind die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichend hoch. Die Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind zu gering, während die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung den tatsächlichen Aufwand in vielen Fällen nicht decken. Da die Kosten einer Pflegebedürftigkeit unvermeidbar sind, fallen sie an und müssen bezahlt werden. Was die gesetzliche Pflegeversicherung nicht bezahlt, muss der Pflegebedürftige aus seinem Einkommen und Vermögen finanzieren. Das schmälert seine freie Verfügbarkeit darüber, bis hin zur Notwendigkeit der Inanspruchnahme von öffentlichen Transferleistungen. Dann verbleibt dem Pflegebedürftigen in vielen Fällen lediglich ein knapp bemessenes Taschengeld.
Um diese Situation zu vermeiden, empfiehlt sich der frühzeitige Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Sie wird in den drei Tarifen Pflegerenten-, Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung angeboten. Seit Anfang des Jahres 2013 eine staatlich geförderte private Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Sie wird nach dem Initiator und damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr als Pflege-Bahr bezeichnet. Wer eine Pflegetagegeldversicherung mit dem monatlichen Mindestbeitrag von zehn Euro abschließt, der erhält einen Monatszuschuss von fünf Euro, also jährlich sechzig Euro. Pflege-Bahr kann jeder Bürger abschließen, in jedem Alter und unabhängig von seiner gesundheitlichen Verfassung. Eine Gesundheitsprüfung entfällt, ebenso wie die ansonsten möglichen Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge.
Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie zu Pflege-Bahr sollte schon in frühen Jahren eine zweite und insofern ergänzende private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Nur mit diesen drei Standbeinen ist bei einer späteren Pflegebedürftigkeit, beispielsweise in der höchsten Pflegestufe mit dauerhafter Heimunterbringung, gewährleistet, dass alle anfallenden Kosten versichert sind und nichts selbst bezahlt werden muss. Bei dieser nicht staatlich geförderten Pflegeversicherung kann unter den drei Möglichkeiten Pflegetagegeld, Pflegerente oder Pflegekosten ausgewählt werden. Umgekehrt besteht für die Versicherungsgesellschaft kein Kontrahierungs-, also kein Abschlusszwang. Sie kann einen Antrag ablehnen, einen Risikozuschlag erheben oder Leistungen ausklammern.
Pflege- und Rentenversicherung sind gemeinsam ein wichtiger bis hin zu unverzichtbarer Baustein für die Altersvorsorge.
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