Das Renteneintrittsalter regt immer wieder zu hitzigen Diskussionen an, da immer weniger Menschen, welche vor allem im Niedriglohnbereich arbeiten auf Dauer in der Lage sind, im zunehmenden Alter die Arbeit zufriedenstellend für den Arbeitgeber auszuführen.
Berechnung der Rente
Berechnung der Rente – Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Rente zu beziehen? Die gesetzliche Rentenversicherung. In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung ein Teilbereich des Sozialversicherungssystems. Sie dient zur Sicherstellung der finanziellen Absicherung von Arbeitnehmern im Rentenalter. Sie ist und wird auch die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland bleiben. Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch ein sogenanntes Umlageverfahren finanziert.
Die heutigen Beitragszahler finanzieren die Renten derjenigen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Dieses Umlageverfahren stellt die finanziellen Mittel der gesetzlichen Rentenversicherung sicher. Darüber hinaus steuert der Bundeshaushalt erhebliche Zuschüsse zu. Das Ausscheiden von Arbeitnehmern kann die verschiedensten Gründe haben wie z. B.: Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Die gesetzliche Rentenversicherung (kurz GRV) ist das größte soziale System in der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Ursprung in dem vom ehemaligen Reichskanzler Otto von Bismarck 1889 erlassenen Gesetzes über die Invaliditäts- und Alterssicherung.
Im Laufe ihrer Entwicklung haben sich die Leistungen der gesetzl. Rentenversicherung stark verändert. Die Rente ersetzt das Entgelt des Arbeitnehmers nach dem Erwerbsleben und gewährleistet dem Rentner somit ein gesichertes Leben im Ruhestand. Die Beiträge zur GRV werden unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand berechnet.
Die GRV stellt nicht nur die soziale Sicherheit im hohen Alter sicher, sondern auch schon in der Erwerbsphase (z. B. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Erwerbsminderungsrente). Hinterbliebene werden beim Tod des Lebenspartners oder bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durch Hinterbliebenenrente).
Wie die Berechnung der Rente im Einzelnen aussieht, erfahren Sie in diesem Artikel. Am Anfang gehen wir erst mal auf die verschiedenen Beitragszeiten ein. In den Zeiten in den Sie, ihr Arbeitgeber oder andere Institutionen Beiträge in die Rentenkasse einzahlen erhöht sich direkt Ihr Rentenanspruch. Auch die beitragsfreien Zeiten spielen bei der Rentenberechnung eine Rolle.
Beitragszeiten in den Sie Beiträge in die Rentenkasse einzahlen:
Beitragsfreie Zeiten, zählen mit auch wenn keine Beiträge gezahlt werden:
Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene Faktoren und rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das können beispielsweise Beitragsfreie oder Beitragszeiten sein. Die rentenrechtlichen Zeiten sind aber nicht nur für die Berechnung Ihrer Rente wichtig. Auch die Frage, ob Sie überhaupt Anspruch auf eine Rente haben. Natürlich müssen Sie eine Zeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, um eine Leistung beantragen zu können.
Diese Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, ist für die verschiedenen Rentenarten unterschiedlich. Sie kann 5, 15, 35 oder 45 Jahre betragen. Ihr individueller Rentenanspruch errechnet sich aus den gesamten Versicherungszeitraum deren Höhe durch eine Rentenformel errechnet werden kann.
Die Höhe Ihrer Regelaltersrente setzt sich aber noch aus weiteren Bausteinen zusammen, angerechnet werden, eigenen Beitragszeiten, Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Zeiten von geringfügiger Beschäftigung sogenannte 400 Euro Jobs. Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr neu berechnet, je nach Veränderungen der Gehälter und Löhne und Inflationsrate wird der Rentenwert neu angepasst.
Rente / Monat = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenfaktor x aktuellen Rentenwert
Entgeltpunkt x
Zugangsfaktor x
Rentenfaktor x
aktueller Rentenwert =
Rentenanspruch / Monat
Im Laufe seines Arbeitslebens erwirbt jeder Entgeltpunkte, sie sind Bestandteil jeder Rentenberechnung und daher von größer Bedeutung. Die gesammelten Entgeltpunkte zeigen auf, ob und wie viel Sie in Ihrem Leben gearbeitet haben. Entgeltpunkte werden auch in Beitragsfreien Zeiten (Babyjahr – Erziehungsjahr) erworben.
Wenn Sie in ein Jahr so viel wie der Durchschnittliche Rentenversicherten bzw. Arbeitnehmer verdient haben, bekommen Sie einen Entgeltpunkt. Bei einem höheren oder geringeren Verdienst erhalten Sie demensprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte. 2012 lag der Durchschnittsgehalt aller Versicherten bei 32.446 Euro.
Der sogenannte Zugangsfaktor spielt nur dann eine Rolle wenn Sie früher oder später Ihre Rente antreten. Für alle die pünktlich Ihren wohlverdienten Ruhestand antreten liegt der Zugangsfaktor bei 1. Wenn die Rente früher beansprucht wird sinkt der Zugangsfaktor je nach Länge der Rentenvorziehung unter den Wert von 1 (Ein Jahr früher in Rente bedeutet einen Zugangsfaktor von 0,964). Wenn Sie aber länger als nötig weiterarbeiten so steigt Ihr Zugangsfaktor über den Wert von 1 (Sie arbeiten ein Jahr länger als nötig so steigt Ihr Zugangsfaktor auf den Wert von 1,06 an).
Der Rentenfaktor ergibt sich aus der Rentenart. Je nach Rente ergibt diese einen anderen Rentenfaktor. Der Rentenfaktor ist umso höher je mehr die mehr die Rente zur Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen soll.
Der aktuelle Rentenwert ist der finanzielle Gegenwert der angesammelten Entgeltpunkte des Versicherten. Am 01.07 jedes Jahres legt die Bundesregierung den Rentenwert anhand der Lohnveränderungen und Inflationsrate neu fest.
Berechnung der Rente – Beispiel:
Ein Arbeiter aus Köln der 1949 geboren wurde kann 2014 in Rente gehen. Er muss bis zu seinem 65. Geburtstag + 3 Monate arbeiten. Er hat also 43 Jahr in die Rentenkasse eingezahlt. Sein Einkommen lag im Durchschnitt von dem aller Versicherten in Deutschland.
Entgeltpunkt 43
Zugangsfaktor 1
Rentenfaktor 1
aktueller Rentenwert 28,07
Rentenanspruch / Monat = 1207,01
Den Ruhestand richtig planen heißt so viel wie, sich zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung ein zweites oder gar drittes Standbein schaffen um die anfallende Versorgungslücke schließen zu können. Betriebsrenten, staatlich geförderte Rente (Riester, Rürup) und verschiedene Formen der Altersvorsorge kommen hier in Frage. Während die Lebenserwartung der Deutschen immer weiter ansteigt, haben wir mit sinkenden Geburtenraten zu kämpfen. Dadurch zeichnet folgendes Szenario ab:
„Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren“
Um diesen demografischen Wandel und seine Auswirkungen zu stoppen, heben die Politiker das Renteneintrittsalter immer weiter an. Dem sinkenden Rentenniveau können Sie mit einer zusätzlichen Altersvorsorge gezielt entgegenwirken.
Zusätzlich vorsorgen ist eine wichtige Entscheidung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten privat vorzusorgen und sich so eine zusätzliche Rente ansparen.
Doch welches Produkt oder welcher Vorsorgeweg ist für mich persönlich der richtige? Als erstes sollten Sie sich einen Überblick verschaffen:
Welcher Betrag wird Ihnen im Rentenalter fehlen um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten? Wie viel müssen Sie ansparen um die Versorgungslücke zu schließen und ein zusätzliches Polster für den Renteneintritt zu schaffen. Wenn Sie sich diese Fragen beantwortet haben können Sie sich nach der geeigneten Altersvorsorge umschauen.
Für eine private Altersvorsorge eigenen sich an erster Stelle die Finanzprodukte, bei denen Sie mit staatlicher Hilfe sparen können. Den meisten fällt auf Anhieb die Riesterrente ein. Diese wurde 2002 von Walter Riester ins Leben gerufen, mit dem Ziel Bürgern zu helfen Ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Wer in eine Riester Altersvorsorge investiert kann sich jedes Jahr über staatliche Zulagen freuen und zusätzlich von Steuervorteilen profitieren.
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