Bei der Betriebsrente handelt es sich aktuell nicht mehr um eine betriebliche Altersvorsorge, die durch das Unternehmen gezahlt wird, indem viele Jahre gearbeitet wurden. Hierbei handelt es sich um ein Auslaufmodell, welches in dieser aktuellen Form nicht mehr vorhanden ist. Um sich konkurssicher versorgen zu können, sind Firmen durch das Gesetz dazu verpflichtet, den Beschäftigten beziehungsweise den ehemaligen Beschäftigten einen externen Finanzierer zu vermitteln. Diese sollten sich mit den Betriebsrenten auskennen und somit sicherstellen, dass die Pensionskassen und Unterstützer für eine weitere flexible Einzahlung genutzt werden können. Die Kosten für eine derartige Absicherung sind in der Regel deutlich geringer als bei anderen organisierten Sparverträgen. Die Rendite an sich ist deutlich höher.
Möchte sich ein wenig Geld für die Zukunft gesichert werden, ist es bei der Betriebsrente notwendig, dass ein Teil des Jahresgehalts in die Betriebsrente umgewandelt wird. Es kann gerne vom Monatslohn, Weihnachtsgeld oder auch von anderen Sonderzahlungen verwendet werden, um eine Entgeltumwandung durchführen zu können. Der Arbeitgeber muss das Geld direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers umwandeln. Durch diese schnelle Umwandlung bieten sich steuerliche Vorteile an, die letztendlich genutzt werden können.
Alle Abgaben, die bis zum Ende des Jahres 2004 bezahl wurden, konnten bei einem Betrag von 2640 Euro steuerfrei eingezahlt werden. Wurden Neuverträge geschaffen, sind diese ein wenig anders geregelt. Hier werden maximal 4450 Euro steuerlich gefördert. Allerdings können aber auch schon bei dieser Summe Sozialabgaben anfallen. Ein weiterer Vorteil bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Absicherung, dass unterschiedliche Leistungen unverfallbar sind. Auch ist bei einem Wechsel des Arbeitgebers keine Veränderung zu akzeptieren, die einen finanziellen Nachteil bedeuten würde.
Bei einer plötzlichen Arbeitslosigkeit wird das angesparte Guthaben nicht vom Staat angerührt und muss auch nicht selbst verbraucht werden, bevor Sozialhilfe beantragt werden kann. Das bedeutet wiederum, dass es Hartz-IV-sicher ist und keine Schwierigkeiten darstellen wird. Die betriebliche Altersvorsorge wird allerdings ab dem Rentenbeginn besteuert.
Selbstständige Personen haben ebenso die Möglichkeit, ihr Einkommen zu sichern, indem Gewerkschaften entsprechende Standardangebote aufführen. Besonders viele Banken bieten besondere Angebote an, die direkt in dem eigenen Betrieb wahrgenommen werden können. Unterschiedliche Hilfestellungen können in der Personalabteilung des eigenen Betriebs erhalten werden, um somit eine direkte Förderung für sich erhalten zu können.
Der eigene Chef kann seinen Mitarbeitern einen Termin beim Vertreter der Branchen anbieten, um somit für eine direkte Nutzung der Versicherung für das Alter sorgen zu können. Sogar viele Selbstständige und auch Freiberufler haben die Möglichkeit, sich eine Betriebsrente zu sichern. Hierfür bietet sich das eigene berufsständige Versorgungswerk an, welches direkt kontaktiert werden könnte, um weitere Informationen zu erhalten. Beschäftige ohne ein passendes Standardgebot können sich einfach an die Personalabteilung wenden, um hier entsprechende Angebote erhalten zu können.
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