Die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzen immer bestimmte rentenrechtliche Zeiten voraus. Die Mindestvoraussetzung für Leistungen ist die Erfüllung einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren. Fünf Jahre lang müssen mindestens finanzielle Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sein, bevor ein Anspruch besteht.
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