Nur für gut verdienende und dementsprechend viel Steuerzahlende lohnt sich die Ruerup Rente, auch staatlich geförderte Form der Altersvorsorge genannt.
Diese Altersvorsorge ist für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende eine gute Alternative zu einer privaten Rentenabsicherung zur Basisversorgung im späten Alter, da diese Berufsgruppen selten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und somit keine oder nur geringe Ansprüche der gesetzlichen Rente beim Erreichen des Ruhestandes haben.
Selbständige, Gewerbetreibende und auch Freiberufler haben meist einen höheren Steuersatz zu zahlen und im Ruhestand aufgrund von niedrigen Einkünften mit einem geringeren Steuersatz zu zählen.
Auch für gut verdienende Angestellte rechnet sich die Ruerup Rente dann, wenn sie einige Jahre vor dem Rentenbeginn höhere Beträge für eine private Altersvorsorge anlegen wollen. Hierbei kann die Einzahlung zum großen Teil steuerfrei sein als später der Teil der Rente, der dann steuerpflichtig ist.
Eine staatliche Zulage ist die Ruerup Rente nicht, sollte also nicht als solche verstanden werden. Bei der Ruerup Rente geht es ausschließlich nur um Steuervorteile. Die gezahlten Jahresbeiträge können als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden und somit das zu versteuernde Einkommen mindern. Diese Steuervergünstigung steigt mit den Jahren in der Einzahlphase an und kann dann mit bis zu 100 Prozent als Sonderausgabe versteuert werden.
Da die Ruerup Rente sehr flexibel strukturiert werden kann, können sich Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige Ihre Beiträge ihrem Einkommen entsprechend anpassen.
Bei der Ruerup Rente gibt es keinen Mindestbeitrag. Jeder Versicherungsnehmer entscheidet selber in welcher Höhe und wann sie ihren Beitrag leisten. Die Ruerup Rente ermöglicht eine Einmalzahlung genauso wie einen festen monatlichen Beitrag.
Im Gegensatz zu anderen privaten Rentenversicherungen ist die Ruerup Rente nicht kündbar. Sie kann beitragsfrei gestellt werden oder auf einen anderen Vertrag beim gleichen Anbieter übertragen werden. Andere Versicherungen bieten diese Eventualität nicht, hier würden die Versicherungsnehmer sogar Gefahr laufen, ihren Vertrag zu kündigen wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten sollten und müssten mit hohen Kosten rechnen, während die Ruerup Rente bei finanziellen Engpässen die Alternative vorübergehender oder aber auch dauerhafte beitragsfreie Zeit ermöglicht. Auch fließt die Ruerup Rente im Falle einer Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse ein, ist infolgedessen unpfändbar, darf aber bei der Auszahlung im Rentenalter gepfändet werden.
Die Ruerup Rente ist auch vor Hartz-IV Forderungen sicher. Der Gesetzgeber darf nicht die angesparten Beiträge im Rahmen der Grundsicherung als Vermögen anrechnen, jedoch die monatliche Rentenauszahlung im Rentenalter darf als Einkommen angerechnet werden.
Ein Vorteil der Ruerup Rente ist, dass die Beiträge ein Leben lang gezahlt werden, egal welches Alter der Anleger erreichen wird.
Ein Nachteil der Ruerup Rente ist, dass der Versicherungsnehmer zwar während der Sparphase die steuerlichen Vorteile nutzen kann, diese jedoch bei der Auszahlung im Rentenalter nachzahlt. Das heißt, sobald die Auszahlung der Rente beginnt, werden diese steuerpflichtig und hierbei gilt der individuelle Steuersatz im Alter.
Wer aber bis zum Jahr 2040 eine Bezahlung aus der Ruerup Rente erhält, muss diese auch nur zu einem Teil versteuern, mit 66 Prozent.
Der Steueranteil steigt dabei jährlich an, bis zum Jahr 2020 um jährlich zwei Prozent, bis zum 2040 jährlich um ein Prozent. Wer also im Jahr 2030 zum ersten Mal eine Auszahlung erhält, versteuert die Ruerup Rente zu 90 Prozent.
Das bis dato angesparte Kapital darf lediglich für die Altersvorsorge verwendet werden, Einmalzahlungen sind nicht möglich, es dürfen nur monatliche Zahlungen in Anspruch genommen werden.
Noch ein Nachteil der Ruerup Rente, die berücksichtigt werden sollte, ist, dass das Kapital nicht vererbbar ist. Stirbt der Sparer, bekommen die Hinterbliebenen nichts, es sei denn es ist eine Hinterbliebenenversorgung vereinbart worden bei Abschluss bzw. vor dem Ableben des Sparers. Hinterbliebene sind hierbei jedoch nur der Ehepartner und die Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ein anderer hat keinen Anspruch auf die Rente.
Wurde keine Hinterbliebenenversorgung vereinbart, kommt das angesparte Geld eines verstorbenen Ruerup-Rentners anderen Kunden des Ruerup-Anbieters zugute. Daher ist es zu empfehlen, einen Hinterbliebenenschutz in dem Ruerupvertrag mit aufzunehmen bzw. diese Zusatzleistung mit abzuschließen.. Der vereinbarte Hinterbliebenenschutz in Form einer Rente wirkt sich zwar mindernd auf selbige aus, jedoch ist diese Variante vielmehr eine Option als die Zahlungen dem Versicherungsanbieter ganz zu „schenken“.
Eine andere Möglichkeit für den Hinterbliebenenschutz wäre die Variante, keine Rente an die Erben sondern eine Auszahlung der angesparten Beträge zu vereinbaren, hier würden die Einbußen geringer ausfallen. Aber auch diese Variante müsste bei Abschluss vereinbart werden, sonst würde die Maße des Kapitals anderen Kunden des Versicherungsanbieters zufließen.
Das Kapital der Ruerup Rente darf auch nicht als Sicherheit z.B. für einen Kredit hinterlegt werden.
No comments yet