Die Grundsicherung ist ähnlich hoch wie bei Hartz IV. Es handelt sich um einen Betrag von 382 Euro, der für Alleinstehende ausgezahlt wird. Ehepaare beziehungsweise Partner in einer Lebensgemeinschaft erhalten 690 Euro. Natürlich werden hier auch die Kosten für die Unterkunft beachtet. Diese fallen in der Regel relativ hoch aus. Durch den geringen Regelsatz ist es häufig nicht möglich, die Miete zusätzlich zu bezahlen. Die Grundsicherung übernimmt natürlich auch die Kosten von Wohnungen. Warmwasser und Heizkosten sind zusätzlich in den unterschiedlichen Rechnungen beinhaltet, die von den Rentnern in Anspruch genommen werden müssen.
Von den zu erhaltenen Beträgen sind aber zusätzlich private Einkünfte zu verrechnen. Renten werden ebenso miteinbezogen, um sicherstellen zu können, dass Renten keinen zu großen Einfluss auf die Grundsicherung haben. Die Rentner dürfen es sich erlauben, zusätzlich 135 Euro zusätzlich hinzuzuverdienen. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass alle weiteren Einkünfte auf den Tisch gelegt werden müssen, um verrechnet zu werden.
Gelder verbrauchen
Damit der Staat mit Zahlungen für die Grundsicherung eintreten kann, sollten die Rentner unterschiedliche Auflagen aufbrauchen. Bei angesparten Beträgen wird auch dieses Vermögen in vielen Fällen einfach verrechnet. Ein Alleinstehender, der sich eine größere Summe angespart hat, darf 2600 Euro nicht überschreiten. Bei einer Partnerschaft werden zusätzlich 614 Euro für den Partner aufgeführt, die zusätzlich angespart werden können.
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