Regelaltersrente – Jeder Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin wird früher oder später die Altersrente beantragen. Dabei muss man beachten, dass es verschiedene Formen der Regelaltersrente gibt. Welche Regelaltersrente für Sie persönlich in Frage kommt, bestimmt Ihr vorangegangenes Berufsleben bzw. Ihr beruflicher Werdegang. Haben Sie sich für eine bestimmte Regelaltersrente entschieden, so ist diese Entscheidung bindet, das heißt Sie müssen mit dieser Entscheidung leben, ein Zurück ist ausgeschlossen. Daher ist es von größter Wichtigkeit, Ihre Entscheidung genauestens zu überdenken bevor Sie Ihren Antrag stellen.
Einen Anspruch auf Regelaltersrente kann jeder beantragen, der in seinem Leben gearbeitet oder ein Kind großgezogen hat. Sie müssen jedoch mindestens fünf Jahre in gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt haben. Diese Zeiten in der Versicherte einen Rentenbeitrag geleistet haben werden auch Wartezeiten genannt.
Die Regelaltersrente kann selbstverständlich erst nach Erreichen der Altersgrenze bzw. des Renteneintrittsalters beantragt werden, eine genaue Übersicht finden Sie in der unteren „Regelaltersrente Tabelle „. Nicht alle Altersgrenzen fallen dabei gleich aus, es kommt auf das Geburtsdatum an. Wenn Sie vor 1974 geboren wurden, so können Sie zb. regulär mit 65 Jahren Ihre wohlverdiente Regelaltersrente antreten. Wenn Sie zwischen den Jahren 1947 und 1963 geboren wurden tritt eine stufenweise Erhöhung der Regelaltersrente ein, die schrittweise angehoben wird. Wer nach 1964 geboren wurde, für den gilt leider, arbeiten bis 67 Jahre und dann erst in Rente!
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze in Jahren und Monaten | |
Bis 1946 | 65 | 0 |
1947 | 65 | 1 |
1948 | 65 | 2 |
1949 | 65 | 3 |
1950 | 65 | 4 |
1951 | 65 | 5 |
1952 | 65 | 6 |
1953 | 65 | 7 |
1954 | 65 | 8 |
1955 | 65 | 9 |
1956 | 65 | 10 |
1957 | 65 | 11 |
1958 | 66 | 0 |
1959 | 66 | 2 |
1960 | 66 | 4 |
1961 | 6 | |
1962 | 66 | 8 |
1963 | 66 | 10 |
1964 und jünger | 67 | 0 |
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