So berechnet man die Rente, kompliziert aber nicht unmöglich. Jeder Arbeitnehmer zahlt monatlich in die Rentenkasse ein. Jährlich bekommt der dann den gegenwärtigen Stand von der Deutschen Rentenversicherung zugeschickt. Die Höhe der Rente hängt von den Beiträgen ab, die sein Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in die Deutsche Rentenkasse dann einzahlt. Dazu kommen weitere Versicherungszeiten für Schul- und Studienjahre, Wehrdienst und Kindererziehung sowie freiwillige Beitragszahlungen. Hört sich jetzt einfach an, wären da nicht die vielen Kleinigkeiten die man beachten müsste.
z.B.
– der Jährliche Anpassungssatz, der zwischen einem und zwei Prozent variieren könnte.
– Änderungen / Wechsel der derzeitigen Staatsangehörigkeit
– Der Hinzuverdienst zur für die Vollrente der derzeit 450 Euro beträgt.
– Das Geburtsalter
Grundlagen der Berechnung der Rente sind die im Versicherungskonto gespeicherten Daten, welche aufgeführt sind, in den Anlagen des Versicherungsverlaufes. Entgeltpunkte werden ermittelt aus Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten und beitragsgeminderten Zeiten sowie der Anlage, Zuschlag an Entgeltpunkten.
Die Gesetzliche Rente wird dementsprechend aus folgenden Werten Ermittelt.
– Den persönlichen Entgeltpunkten
– Den Rentenfaktoren für die Altersrente
– Den aktuellen Rentenwert aus dem sich zu jener Zeit eine Monatliche Rente ergibt.
Für die Umrechnung der Rente werden die Entgeltpunkte mit dem Rentenwert multipliziert. Dieser Wert beträgt im ersten Halbjahr 2015 28,61 Euro in den alten und 26,39 Euro in den neuen Bundesländern.
Das Durchschnittsentgelt steigt von Jahr zu Jahr. 2010 betrug sie 31.144 Euro, 2015 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 34.999 Euro. Wer 2015 34.999 Jahres Einkommen verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Ein Erwerbstätiger mit einem Gehalt von 40.000 Euro erhält 1,14 Entgeltpunkte.
Eigentlich ist die Rechnung ganz einfach wer viel in die Rente Kassen einzahlt und ein lückenlosen Lebenslauf vorweisen kann, bekommt eine gute Rente vorausgesetzt, er kommt auf die Vorgegebenen Entgeltpunkte und sein Gehalt zählt nicht zu den Mindestlöhnen. Derjenige braucht sich um seine Rente keine Sorgen zu machen.
Jedoch sieht die Realität immer anders aus, deswegen ein gute Botschaft an alle die keinen tadellosen Lebenslauf vorweisen können. Versucht Entgeltpunkte zu sammeln versichert euch nebenbei und wenn es sein muss packt was in den guten alten Strumpf.
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