Jeder Anbieter der Riesterrente muss mindestens den eingezahlten Beitrag zum Beginn des Auszahlungszeitpunkts garantieren. Gezahlt wird eine lebenslange Rente in der gleichen oder angestiegenen Höhe,sowie im Todesfalle der Versicherten Person der Ehepartner die Rente für diese Zeit weiter beziehen kann. Bei Anrechnung des Vermögens bleibt das Kapital, das sich in einem Rister-Vertrag für Wohneigentum befindet, unberücksichtigt. Das heißt wiederum dass das Darlehen zur Anschaffung von selbst genutzten Wohneigentums förderfähig ist. Es genügen allein die Tilgungsbeiträge, zum Erhalt der Förderung. Bis zu 75% oder 100% des Kapitals können zur Anschaffung oder Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentums zur Altersvorsorge entnommen werden. Die Verpflichtung hierfür,das entnommene Kapital zurückzuzahlen,würde abgeschafft.
Selbstverständlich kann das angesparte Kapital auf einen anderen Tarif des selben Anbieters übertragen werden. Hierfür entstehen allerdings Gebühren. Zum Übertragungszeitpunktes kann weniger Kapital angespart sein als die eingezahlten Sparbeiträge waren. Grund darin liegt bei Abschlusskosten , ungünstige Kursentwicklungen bei Fonds oder drurch Provisionen. Das Riester-Konto ist nur in Ausnahmefällen pfändbar. Ausführliche Informationen über das Thema Riester Rente finden Sie unter dem folgendem Link: Riester-Rente im Überblick
Wirklich mal gut und verständlich die wesentlichen Probleme erklärt.So kann man als Interessent die Grundlagen der Riesterrente verstehen.