RenteneintrittsalterMenschen mit Behinderungen können manchmal gar nicht und oft nur sehr wenige Stunden arbeiten. Dennoch gibt es auch für die Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, zu einem bestimmten Zeitpunkt in Rente zu gehen. Grundsätzlich muss das 60. Lebensjahr erreicht worden sein, um einen bestimmten Betrag nutzen zu können, der für eine bestimmte Zeit in die Rentenkassen eingezahlt worden ist.

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