Steuer auf Rente – Das Alterseinkünfte Gesetz regelt seit 2005 die Besteuerung von Bezügen aus: 
Steuer auf Rente
Der GRV, landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken und den staatlich geförderten Altersversorgungsmodellen, wie der Basis- oder Rürup-Rente, stufenweise nachgelagert. Ausschlaggebend ist dabei das Jahr des Renteneintritts: Im Jahr 2005 mussten 50 Prozent der bezogenen Rente versteuert werden und seither steigt dieser Anteil jährlich um 2 Prozent. Im Jahr 2020 werden also 80 Prozent und im Jahr 2040 100 Prozent der Renten besteuert.

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