Die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung setzen immer bestimmte rentenrechtliche Zeiten voraus. Die Mindestvoraussetzung für Leistungen ist die Erfüllung einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren. Fünf Jahre lang müssen mindestens finanzielle Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sein, bevor ein Anspruch besteht.
Auch muss die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein um Anspruch auf vorzeitige Altersrente zu bekommen. Des Weiteren ist laut dem SGB VI für einen Großteil der Leistungen noch andere Bedingungen für den Bezug von Renten zu erfüllen. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung sind ist die Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren, drei Jahre dieser mit Pflichtbeiträgen in den vergangenen fünf Jahren. Ist die Bedingung nicht erfüllt, so besteht auch keine Befugnis für den Erhalt der Leistung.
Rente wegen Erwerbsminderung wird aufgrund voller oder teilweiser Erwerbsminderung geleistet. Jeder Arbeitnehmer kann einen Frührente Antrag stellen, der aufgrund einer physisch oder psychischen Erkrankung nicht im Stande ist, mehr als drei Stunden durchgehend zu arbeiten. Kann der Antragssteller weniger als sechs, aber mehr als drei Stunden durchgehend arbeiten, so hat dieser keinen Anspruch auf Frührente. Aber es liegt somit eine partielle Erwerbsminderung zu Grunde. Die Ablehnungsrate von Anträgen der Frührente liegt höher als 50 %. Viele Antragssteller legen daher Widerspruch ein und wenden sich an das Sozialgericht, dann ans Bundes- und danach an das Landessozialgericht.
Der Antrag der Frührente sollte daher wohlüberlegt gestellt werden. Eine Beratung mittels Rentenberater oder beim örtlichen Arbeitsamt kann sich als besonders hilfreich erweisen. Häufigster Streitpunkt in dieser Angelegenheit des Rentenverfahrens ist die Feststellung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten durch Begutachtungen und Untersuchungen von Ärzten. Ein Anwalt im Bereich des Sozialrechts kann die Vollständigkeit von Beitragszeiten prüfen und sich mit diesen genauer auseinandersetzen. Jedoch kann auf die Arbeit der Ärzte nicht verzichtet werden, da nur diese einen qualifizierten Blick auf den Versicherten haben.
No comments yet