Ist der Ehepartner verstorben, müssen sich in der Regel um sehr viele unterschiedliche Dinge gekümmert werden. Neben der Beerdigung ist es zusätzlich wichtig, dass sich um die Witwenrente berechnet wird. Es bietet sich nämlich die große und auch die kleine Witwenrente an, die für sich erhalten werden kann. Natürlich wird die Rente auch dann erhalten, wenn zusätzlich noch eine eigene Rente erhalten wird. Genaue Angaben können unter anderem im Internet erhalten werden, um den genauen Betrag der eigenen Witwenrente erhalten zu können.
Damit ein genauer Betrag in Bezug auf die Witwenrente erhalten werden kann, können sich unter anderem die unterschiedlichen Witwenrentnerrechner im Netz angeschaut werden. Hier müssen unterschiedliche Informationen angegeben werden, um die Rente genauestens berechnen zu können. Grundsätzlich muss angegeben werden, ob sich in den alten oder neuen Bundesländern befunden wird. Zudem muss angegeben werden, ob der Hinterbliebene Rentner ist. Wurde die Hochzeit vor Silvester 2001 geschlossen oder wurde das Eheversprechen erst später gegeben?
Außerdem muss ein Leistungsbeginn vor dem Jahr 2011 festgestellt werden. Natürlich kann auch der Anspruch auf die große Witwenrente ein Auslöser für eine höhere Witwenrente sein. Weitere Angaben betreffen den Rentenanspruch des Verstorbenen. Die Bruttorente ist in den meisten Rechnern zusätzlich einzugeben. Darüber hinaus ist auch die Rente des Hinterbliebenen aufzuführen. Wenn verwaiste Kinder vorhanden sind, die unabhängig des Alters vorhanden ist, kann die Rente hierdurch zusätzlich beeinflusst werden.
Natürlich ist nach dem Tod des Partners an viele unterschiedliche Dinge zu denken, die oft nicht den weiteren Lebensunterhalt umfassen. Dennoch ist der eigene Anspruch das eigene Recht, welches für sich genutzt werden sollte, um ein abgesichertes Leben zu führen.
Link Tipp Berechnung Witwenrente:
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